Das Ende der T8 Leuchtstoffröhren und Halogenlampen: Schnell sein – Umrüsten – Fördergelder erhalten

Ende der Leuchtstofflampe und Halogenlampe

Der Klimaschutz ist eines der wichtigsten Themen unserer heutigen Gesellschaft und das zurecht!

Um einen moderaten Energieverbrauch zu gewährleisten, müssen auch Beleuchtungssystem effizienter gestaltet werden. Aus diesem Grund wird ab September 2023 der Verkauf von T8-Leuchtstoffröhren und Halogenlampen verboten.

Eine Umstellung auf energiesparende LED Systeme ist also unumgänglich. Die einmaligen Kosten um eine Umstellung zu realisieren scheinen anfangs sehr hoch, aber durch den geringen Energieverbrauch, sind diese meist sehr schnell amortisiert. Zudem stellt die Bundesregierung Fördergelder bereit um die ersten Kosten abzufedern.

Wer ist für die Beantragung von Fördergeldern für eine Umrüstung auf LED berechtigt?

  • Eigentümer
  • Pächter oder Mieter eines Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils
  • Energiedienstleister

Wer kann Fördergeld für LED Umrüstung beantragen?

Um eine Förderung zu beantragen, muss die Investitionshöhe mindestens bei 2.000€ (brutto) liegen. Dann werden 20% der förderfähigen Ausgaben vergütet.

Es können maximal 1.000€ pro Quadratmeter und insgesamt maximal 15 Millionen Euro gefördert werden.

Weitere Informationen und alle nötigen Anträge finden Sie HIER.

 

Stellen Sie jetzt Ihre Beleuchtung um – schonen Sie die Umwelt – Fördergelder beantragen

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und der Antragsstellung.

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