Auslauf von Halogenreflektorlampen zum 1.09.2016 - Was bedeutet das für Sie als unser Kunde?
Um den Energieverbrauch zu senken, setzt die Europäische Union den nächsten Schritt der sogenannten ErP-Richtlinie (2009/125/EG) um. Nach dem bereits 2009 in Kraft gesetzten EU-weiten Glühlampen-Verbot, dürfen ab dem 1. September 2016 keine ineffizienten Halogenlampen mit Reflektor, die unter die ErP-Richtlinie Nr. EC/1194/2012 DIM 2 fallen, von Herstellern in Umlauf gebracht werden.
Was bedeutet das für Sie als Kunde?
Alle Produkte die bis Stichtag auf dem Markt sind, dürfen ohne zeitliche Begrenzung abverkauft werden - jedoch nur solange der Vorrat reicht.
Als Kunde dürfte dies aber dennoch keine große Umstellung sein, denn es gibt bereits schon seit längerer Zeit, wesentlich effizienteren Ersatz - und zwar LED Leuchtmittel.
Welche Halogenlampen werden im Zuge der ErP-Richtlinie vom Markt genommen und wann?
seit dem 1. September 2016
- Hochvolt-Halogenreflektorlampen der Typen R39/50/63/80
- Hochvolt-Halogenreflektorlampen mit GU10-Sockel
- Hochvolt-Halogenreflektorlampen PAR16/20/30/38
- Niedervolt-Halogenlampen 12V mit Reflektor < 4000 Stunden (mittlerer Lebensdauer)
Ersatz zur Halogenlampen: LED-Lampen
Neuartige Halogenlampen verbrauchen zwar weniger Strom als Glühlampen, aber an den geringen Energiebedarf der LED-Technik kommt sie bei weitem nicht ran.
Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Auswahl zusammengestellt, die Ihnen helfen soll, den perfekten Ersatz für Ihre Hochvolt-Halogenreflektorlampe zu finden.
Ihr Hans-Raum - Team