Jetzt bares Geld sparen - mit der Förderung energieeffizienter Beleuchtungssysteme der BEG

WAS ist förderfähig?

Effiziente Beleuchtungssysteme in Nichtwohn-Anlagen: Gefördert wird der komplette Leuchtentausch für Innenräume inklusive Nebenarbeiten und sonstiger erforderlicher Komponenten. Leuchtmittel, die lediglich in bestehende Leuchten eingebaut werden, sind hingegen nicht förderfähig.

WIE HOCH kann die Förderung ausfallen?

Bei erfolgreichem Antrag können 20% der Kosten Ihrer Beleuchtungsanlage inkl. Montagekosten und 50% der Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater übernommen werden.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN müssen erfüllt sein?

Um eine Förderung zu erhalten, muss das Investitionsvolumen mindestens 2.000 € betragen.
Ein Energieexperte muss in die Planung integriert sein.

WER kann den Antrag stellen?

Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, sonstige juristische Personen.

WO stelle ich den Antrag?

Auf den Webseiten des BAFA finden Sie das Antragsformular: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem

 

Weiterführende Informationen zur Förderung finden Sie direkt auf den Seiten des BAFA BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Sollten Sie Fragen haben, oder eine Beratung benötigen,

wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice!

Ihr HANS RAUM - Team