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Sicherheitshinweise
Die unsachgemäße Anwendung elektrisch betriebener
Infrarotstrahler kann unter ungünstigen Umständen
zum Brand oder zum elektrischen Schlag führen.
Dadurch sind Verletzungen von Personen und/oder
die Beschädigung beziehungsweise Zerstörung von
Maschinen möglich. Aus diesem Grund ist vom Anla-
genbauer und vom Anwender zu prüfen, ob die Strah-
ler für die jeweilige Anwendung geeignet sind. Bei der
Auswahl, Installation und Anwendung der Strahler ist
immer der Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen. Un-
sere technischen Berater beantworten hierzu gerne
Ihre Fragen.
Betriebs- und Montageanleitungen sind auf Anfrage
und unserer Homepage (www.elstein.com) verfügbar.
Erst nachdem diese gelesen und verstanden wurden,
darf das dazugehörige Produkt in Betrieb genommen
werden. Bei Schäden, die durch Nichtbeachtung der
Anleitungen entstehen, erlischt der Garantieanspruch
und unsere Haftung für daraus resultierende Folge-
schäden. Die Montage, der elektrische Anschluss und
die Inbetriebnahme muss durch hierfür qualifiziertes
Personal erfolgen. Dabei sind die Sicherheitsforde-
rungen des Landes zu berücksichtigen, in dem die
Produkte zum Einsatz kommen. Dieses sind unter an-
derem IEC-, EN-, VDE-, UL- und NEC-Normen.
Folgende Punkte sind bei der Verwendung unserer
Produkte (Strahler und Zubehör) zu beachten:
Installation/Montage der Infrarotstrahler
1) Installation erst nach dem Lesen und Verstehen der
Montageanleitung und der Sicherheitshinweise.
2) Der Austausch von Strahlern und Zubehör darf nur
nach allpoliger Trennung der Anlage vom elektrischen
Netz erfolgen.
3) Die Strahler sind so weit entfernt von Materialien
bzw. Lebewesen zu installieren, dass kein Brand bzw.
Schaden entstehen kann.
4) Strahler mit Schraubsockel E27 dürfen nur in Por-
zellanfassungen oder Metallfassungen mit Porzel-
laneinsatz betrieben werden.
Betrieb der Infrarotstrahler
5) Die Strahler müssen so betrieben werden, dass ein
Berühren durch das Bedienungspersonal bzw. den
Benutzer nicht möglich ist. Gegebenenfalls sind Warn-
hinweise in der Sprache des Personals bzw. Benutzers
anzubringen.
6) Der Betrieb der Strahler ist nur bis zu der auf den
Strahlern aufgestempelten maximal zulässigen Tem-
peratur erlaubt.
7) Es ist ratsam, die Strahler mit einer Temperaturrege-
lung zur Vermeidung unzulässig hoher Temperaturen
zu betreiben (siehe Seite 10 „Leistungsanpassung“).
Strahler mit einer Leistung ab 600 W sollten immer
geregelt betrieben werden. Der Strahlertyp HLS muss
immer geregelt verwendet werden.
8) Der Einsatz einer Leistungsstellung ist möglich. Aus
Sicherheitsgründen ist jedoch die Temperaturregelung
mit Hilfe von Thermoelementstrahlern vorzuziehen.
9) Beim Erwärmen lösemittelhaltiger Materialien
(Farben, Kleber usw.) ist zu berücksichtigen, dass
Lösemitteldämpfe entstehen. Die Dämpfe können
ein brennbares Luft- Gasgemisch bilden. Dieses trifft
ebenfalls auf einen hohen Staubanteil in der Luft zu.
Daher ist zum Beispiel die Explosionsschutzrichtlinie
(Artikel 501 National Electrical Code NEC in USA) zu
berücksichtigen.
10) Nach dem Ausschalten verfügen die Strahler noch
über Restwärme. Bei Berührung kann diese zu Ver-
brennungen führen. Empfindliches Erwärmungsgut
kann geschädigt werden.
Umgang mit keramischen Infrarotstrahlern
11) Die Strahler sind vor Schlag, Stoß und Nässe zu
schützen.
12) Kommen Strahler z. B. beim Reinigen der Anlage
mit Wasser in Berührung, sind sie sofort durch kurzes
Aufheizen zu trocknen.
13) Beschädigte Strahler sind sofort auszutauschen.
Hinweise zum Geräte- und Anlagenbau
14) Das elektrische und mechanische Zubehör zum
Aufbau einer Strahlungsanlage ist so zu bemessen,
dass es den thermischen, elektrischen und mechani-
schen Beanspruchungen standhält.
15) Der Einbau von Einrichtungen, welche die Infrarot-
strahler z. B. bei Störungen in der Anlage abschalten,
ist immer empfehlenswert. Bei der Erwärmung von
empfindlichen oder leicht brennbaren Materialien bzw.
Lebewesen kann eine solche Einrichtung zwingend
erforderlich sein. Die Entscheidung und Verantwor-
tung über den Einbau liegt beim Anlagenbauer.
16) Je nach Strahleranwendung sind beim Anlagen-
bau entsprechende Normen und Vorschriften für die
Installation und den Betrieb der Strahler zu beachten.
Dies gilt in besonderem Maße für Geräte und Anlagen,
die für die Erwärmung von Menschen oder Tieren
eingesetzt werden (zum Beipiel medizinische, thera-
peutische, oder Wellness-Geräte). Die Verantwortung
für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Hersteller
des Komplettgerätes.