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1.3.7 Einordnung brennbarer Gase, Nebel, Dämpfe
Tabelle 4 zeigt die Einordnung brennbarer Gase, Nebel und Dämpfe in Explosionsgrup-
pen und Temperaturklassen.
Tabelle 4: Einordnung brennbarer Gase, Nebel und Dämpfe
1.3.8 Zündschutzarten
In Bereichen, in denen man das Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen
Atmosphäre (Primärer Explosionsschutz) nicht verhindern kann, dürfen nur explosions-
geschützte Betriebsmittel eingesetzt werden.
Elektrische Betriebsmittel können nach den Baubestimmungen der EN 60079er Reihe
in verschiedenen
Zündschutzarten
ausgeführt werden.
Leuchten werden in der Regel in der Zündschutzart
Druckfeste Kapselung „d“
oder
Erhöhte Sicherheit „e“
gebaut.
1.3.8.1 Druckfeste Kapselung „d“
Die Zündschutzart Druckfeste Kapselung „d“ wird für Leuchten überwiegend dort an-
gewandt, wo die Oberflächentemperatur der Lichtquelle den Einsatz dieser Lampen in
einer Leuchte der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ nicht mehr gestattet. Dies ist
z. B. der Fall bei Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen,
Natriumdampf-Hochdrucklampen und Halogen-Glühlampen.
Die Teile eines elektrischen Betriebsmittels, die eine explosionsfähige Atmosphäre zün-
den können, sind bei dieser Schutzart in ein Gehäuse eingeschlossen. Das explosive
Gemisch kann in das Gehäuse eindringen. Bei einer Explosion dieses Gemisches im In-
neren muss das Gehäuse diesen Druck aushalten und eine Übertragung der Explosion
auf die das Gehäuse umgebende explosionsfähige Atmosphäre verhindern.
Der grundsätzliche Unterschied zur Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ besteht
darin, dass bei der Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit“ das Entstehen von Zündquel-
len, die eine Explosion auslösen können, verhindert wird. Bei der Druckfesten Kapse-
lung „d“ kann es zu einer Explosion im Gehäuse kommen, wobei jedoch ihre
Übertragung nach außen verhindert wird.
Explosions-
gruppe
Kurzzeichen der Temperaturklassen
T1
T2
T3
T4
T5
T6
IIA
Aceton
Äthan
Äthylacetat
Ammoniak
Äthylchlorid
Benzol
Essigsäure
Kohlenmonoxid
Methanol
Methylchlorid
Naphthalin
Phenol
Propan
Toluol
i-Amylacetat
n-Butan
n-Butylalkohol
Cyclohexanon
1,2-Dichloräthan
Essigsäureanhydrid
Benzine
Dieselkraftstoff
Düsenkraftstoff
Heizöle
n-Hexan
Acetaldehyd
kein Medium
bekannt
IIB
Stadtgas
Äthylen
Äthylalkohol
Schwefelwasser-
stoff
Äthyläther
-
IIC
Wasserstoff
-
Schwefel-
kohlenstoff
I
Methan
EN 60079-7
für die Zündschutzart
Erhöhte Sicherheit
Kennzeichen „e“
EN 60079-1
für die Zündschutzart
Druckfeste Kapselung
Kennzeichen „d“
EN 60079-5
für die Zündschutzart
Sandkapselung
Kennzeichen „q“
EN 60079-2
für die Zündschutzart
Überdruckkapselung
Kennzeichen „p“
EN 60079-6
für die Zündschutzart
Ölkapselung
Kennzeichen „o“
EN 60079-11
für die Zündschutzart
Eigensicherheit
Kennzeichen „i“
EN 60079-18
für die Zündschutzart
Vergusskapselung
Kennzeichen „m“
EN 60079-31
für die Zündschutzart
Staubexplosionsschutz durch Gehäuse
Kennzeichen „t“
EN 60079-15
für alle Zündschutzarten der
Zone 2
Kennzeichen „n“