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Technischer Anhang
10. Notbeleuchtung
10.1 Einteilung Begriff
Die Notbeleuchtung wird unterteilt in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung.
Die Sicherheitsbeleuchtung wird untereilt in:
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
- Antipanikbeleuchtung
10.2 Arbeitsschutz
In Deutschland ist der Arbeitsschutz zweigeteilt. Es gelten die staatlichen Verordnungen
(z.B. Arbeitsstättenverordnung) und die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z.B.
BGR 216).
Nach der seit August 2004 gültigen Arbeitsstättenverordnung ist bei der Arbeitsstätte
eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen, wenn das gefahrlose Verlassen nicht sicherge-
stellt ist bzw. Unfallgefahren beim Ausfall der allgemeinen Beleuchtung zu befürchten
sind.
Konkretisiert werden die einzelnen Vorschriften durch die „Technischen Regeln für Ar-
beitsstätten“, die für die Sicherheitsbeleuchtung wichtig sind:
- ASR A 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung (Juni 2003)
- ASR A 2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (August 2007)
- ASR A 3.4/4 Technische Regeln für Arbeitsstätten-Sicherheitsbeleuchtung, optische
Sicherheitssysteme (Juni 2011)
10.3 Elektrotechnische Anforderungen
Die DIN VDE 0108-1 mit ihren umfassenden Aussagen zur Ausführung von Sicherheits-
beleuchtungsanlagen ist seit März 2007 zurückgezogen. Ersetzt wurde sie durch eine
europäische Norm, veröffentlich als DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01. Das Zu-
rückziehen von DIN 0108-1 war notwendig, da nationale Normen zurückgezogen wer-
den müssen, sobald eine europäische Norm zur selben Thematik erscheint.
DIN 50172 ist als europäisches „Konsenspapier“ zu betrachten, da nur grundlegende
Fragen der Sicherheitsbeleuchtung behandelt werden, die nicht den in Deutschland
lange bewährten Stand zur Sicherheitsbeleuchtung wiedergeben – besonders im Hin-
blick auf zentralbatterieversorgte Sicherheitsbeleuchtungssysteme.
Diesen Überlegungen Rechnung tragend hat der für DIN EN 50172 und VDE 0108-1
zuständige Ausschuss UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der
DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Informationstechnik im DIN und VDE) an
einer Ergänzung gearbeitet. Diese liegt inzwischen in dritter Fassung von August 2010
als „Vornorm“ DIN V VDE V 0108-100 vor.
DIN V VDE V 0108-100 wird vom UK 221.3 zu Anwendung empfohlen.
Durch den Status der Vornorm ist zu beachten, dass mit einem Auftraggeber /Betreiber
einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage explizit vereinbart sein sollte, dass die Ausführung
der Sicherheitsbeleuchtung entsprechend dieser Vornorm erfolgt und nicht ,nur‘ ent-
sprechend DIN EN 50172.
10.4 Lichttechnische Anforderungen
Die lichttechnischen Anforderungen an die Notbeleuchtung sind in der DIN EN 1838
festgelegt.
Notbeleuchtung ist die Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der Allge-
meinbeleuchtung wirksam wird.
10.5 Einsatz von EVG-Leuchten in Notbeleuchtungsanlagen
mit Zentralbatterie
Nach 22.6.3 von EN 60598 Teil 2-22 dürfen Leuchten für die Notbeleuchtung im Feh-
lerfall andere am Stromkreis angeschlossene Leuchten nicht beeinflussen.
Diese Anforderung gilt nicht nur für Einzelbatterienotleuchten. Auch beim Einsatz von
„Standard“ EVG-Leuchten in Notbeleuchtungsanlagen mit Zentralbatterie müssen ge-
eignete Maßnahmen ergriffen werden.
Schuch liefert für solche Fälle Leuchten mit einer Feinsicherung an der Netzanschluss-
Klemme (Ausführung „ZB“ z.B. 161158 EVG ZB). Alternativ bietet Schuch auch einen
Nachrüstsatz zum Umbau normaler EVG-Leuchten an.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Technischen Anhang!
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