Entsorgungsgebühr für LED Retrofit Lampen

 

Entsorgungsbebühr für LED Retrofit Lampen

Änderung beim § ElektroG

Die im § ElektroG verankerte Übergangsfrist betreffend der Zuordnung von LED Lampen endet zum 24.10.2017.
Ab diesem Zeitpunkt werden diese Leuchtmittel unter der eigenen Geräteart „Lampen, außer Gasentladungs-lampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ entsorgungspflichtig. Gemeinsam mit Gasentladungslampen müssen dann auch LED Retrofit Lampen gesetzeskonform entsorgt werden.

 Was bedeutet diese Änderung für Sie? Ab diesem Zeitpunkt sind wir verpflichtet, Ihnen für die Entsorgung eine Gebühr von 0,08 Euro netto je LED-Lampe zu berechnen. Genau wie bei den Gasentladungslampen ist diese Gebühr zweckgebunden und wird ab dem 01.10.2017 erhoben.

 Bei der Entsorgung der Altlampen arbeitet unser Unternehmen seit vielen Jahren mit der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH zusammen. Dadurch stehen Ihnen und Ihren Kunden deutschlandweit ca. 9.000 Sammelstellen für die Rückgabe der Altlampen zur Verfügung.

 Weitere Informationen zu Änderungen im Gesetz finden Sie auf der Internetseite der « stiftung ear » https://www.stiftung-ear.de/hersteller/geraetezuordnungsuebersicht.

Eine Übersicht der Sammelstellen für private und gewerbliche Kunden und viele weitere Informationen zum Umgang mit der Entsorgung von Leuchtmitteln finden Sie unter www.Lightcycle.de.

Ihr HANS RAUM - Team