Spittler-Katalog-2015-de - page 426

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SPITTLER
Einzel-EVG für ein Leuchtmittel
Bei Einsatz elektronischer Vorschaltgeräte (EVG) für Gleich- und
Wechselspannung für ein Leuchtmittel kann die Netz- und Not-
versorgung über die gleiche Leitung erfolgen. Bei einflammigen
Leuchten wird daher keine separate Leitung benötigt. Not- und
Standard-Beleuchtung werden durch die selben Leuchtmittel
gewährleistet. Die Umschaltung erfolgt bauseits. Es kann ebenfalls
sowohl Gleich- als auch Wechselspannung verwendet werden.
Notlichtbausatz mit Batteriesatz 3h
Bei Netzen ohne zentrale Notstromversorgung kommt ein
Notlichtbausatz mit Einzelbatterie zum Einsatz. Hier erfolgt
die Umschaltung von Netz- auf Notstrom durch einen
Überwachungsbaustein, der im Notlichtbausatz integriert ist.
Die Lampe kann in Bereitschafts- oder in Dauerschaltung
betrieben werden. Sind für den Netzbetrieb bei Dauerschaltung
Lichtschalter installiert, so wird in der Zuleitung eine zusätzliche
Ader mit Dauerphase zur Netzüberwachung und als Batterie-
ladespannung benötigt. Der Preis für ein benötigtes Einzel-EVG
ist im Notlichtbausatz nicht enthalten. Notlichtbausteine mit
Einzelbatterie müssen in regelmäßigen Abständen auf korrekte
Funktion hin überprüft werden. Hierbei kann eine LED, welche
den Status des Notlichbausteines anzeigt, den Aufwand für die
Überprüfung verringern. SPITTLER
®
bietet LED zur Statusanzeige
als Zubehör an. Diese werden standardmäßig für die Selbst-
montage lose mitgeliefert, können auf Wunsch jedoch auch fest
in der Leuchte installiert werden. Ggf. stehen für die Montage
der LED verschiedene Positionen zur Auswahl. Bei Fragen hierzu
sprechen Sie bitte Ihren zuständigen Mitarbeiter im Verkauf an.
SPITTLER
®
bietet die Leuchten, je nach Anforderung, in drei
Ausführungen für Notbeleuchtung an:
Notlichtfassung E14
Bei Downlights mit zusätzlicher Notlichtfassung E14 (mit grüner
Markierung) werden separate Versorgungsleitungen für die
Netzersatzspannung benötigt. Die Umschaltung von Netz- auf
Notversorgung sowie die Überwachung der angeschlossenen
Leuchten erfolgt bauseits. Sie können wahlweise mit Gleich-
oder Wechselspannung betrieben werden.
Aus Sicherheitsgründen übernimmt bei Netzausfall eine Notbe-
leuchtung nach DIN 5035 die notwendige Ausleuchtung der
Räume, wobei zwischen Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN
50172 und Ersatzbeleuchtung unterschieden wird. Die Notbe-
leuchtung muß je nach Gebäudeart innerhalb von 0,5 bis 15 s
die künstliche Beleuchtung mit einer minimalen geforderten
Beleuchtungsstärke übernehmen. Siehe dazu auch nebenstehen-
de Tabelle. Die angegebenen Beleuchtungsstärken sind Mindest-
forderungen und müssen auch am Ende der Nennbetriebsdauer
gewährleistet sein.
Dies kann durch eine zentrale Notstromversorgung, wie Zentral-
bzw. Gruppenbatterien für Gleichspannungsversorgung oder ein
Stromerzeugungsaggregat für Wechselspannung, erfolgen.
Der Vorteil hierbei ist eine leichte zentrale Funktionsüberwachung
für Geräte und angeschlossene Leuchten. Alternativ dazu kann
die Notbeleuchtung mit Einzelbatterien gewährleistet werden,
was einen wesentlich niedrigeren Installationsaufwand erfordert
und darüber hinaus ein leichte Aufteilung auf verschiedene
Phasen und Stromkreise ermöglicht. Auch hier ist eine Funktions-
überwachung für Geräte und angeschlossene Leuchten möglich.
Zu beachten sei hierbei, dass dem relativ geringen Installations-
aufwand bei Einzelbatteriesystemen ein wesentlich höherer
Wartungsaufwand für die Batterien gegenübersteht.
In der folgenden Tabelle sind die Anforderungen für Sicherheits-
beleuchtung gemäß DIN EN 50172, Teil 1 dargestellt.
NOTBELEUCHTUNG
Bauliche anlagen
Mindestbeleuchtungsstärke in Lx
Umschaltzeit in s max
Nennbetriebsdauer der Ersatzstromquelle in h
DS für Beleuchtung der Rettungsschaltung
DS für Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege
Zulässige Ersatzstromquelle
Versammlungs- und
Ausstellungsstätten,
Geschäftshäuser, Schank-
und Speisewirtschaften
1
1
3
ja
ja*
A
B
Versammlungsstätten,
Schank- und Speisewirt-
schaften mit max. 20
Sicherheitsleuchten
1
1
3
ja
ja*
A
B
C
Beherbungsbetriebe,
Hochhäuser, Schulen
1
15
3
nein A B
C D
Geschlossene Großgaragen
1
1
3
ja
nein A B
C D
Rettungswege in
Arbeitsstätten
1
1
3
nein nein A B C
D E
Arbeitsplätze mit
besonderer Gefährdung
10 % EN
min.
15 Lx
0,5
min.
1 Min
nein nein
A B
C E
Bühnen, Szenenflächen
3
1
3
ja
nein
A
B
Manegen,
Sportrennbahnen
15
1
3
ja
nein
A
B
A - Zentral- oder Gruppenbatterie
D - Ersatzstromaggregat
B - Schnellbereitschafts-, Sofortbereitschaftsaggregat
E - Besonders gesichertes Netz
C - Einzelbatterien
*Nur für alle Rettungswege außerhalb von Versammlungsräumen, Bühnen und Szenenflächen.
Bei betriebsmäßig verdunkelten vorgenannten Räumen müssen mindestens Türen, Gänge und
Stufen durch Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung (DS) erkennbar sein.
Bei der Planung und Projektierung von Beleuchtungsanlagen zur Notbeleuchtung ist aufgrund
der Alterung und Verschmutzung der Leuchten ein Verminderungsfaktor von i.A. 0,8 zu
berücksichtigen. Die in der Tabelle geforderten Werte müssen dann an der ungünstigsten Stelle
erfüllt werden, wobei eine Gleichmäßigkeit von mindestens 1:40 gefordert ist.
Messungen hierfür erfolgt in der Mitte des Rettungsweges in einer Höhe von 0,2 m.
1...,416,417,418,419,420,421,422,423,424,425 427,428,429,430,431,432,433,434,435,436,...449
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