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GARANTIE
Aura UltiLED Long Life
Aura Light International AB, Karlskrona (Schweden), vertreten durch Aura Light GmbH, gewährt 
eine Garantie für alle installierten Aura UltiLED Long Life. 
Aura Light bietet eine 58.000* Stunden Garantie für Aura UltiLED Long Life. Die Garantie basiert 
auf L80B10 d.h. es verbleiben 80% Lichtleistung mit 20% Lichtstromrückgang. Die Garantie 
umfasst alle Komponenten und Materialien insofern ein Fehler sich nicht auf unsachgemäße 
Handhabung, Fehler bei der Installation bzw. Nichteinhaltung von technischen oder anderen 
Vorgaben (z.B. Umgebungstemperatur) zurückführen lässt. 
Bei einer Ausfallrate (elektrische Ausfälle) von mehr als 10% (0,17% pro 1000 Std.) oder einem 
Lichtstrom unter 80% innerhalb der garantierten Lebensdauer, werden die fehlerhaften 
Produkte, die die 10% übersteigen, kostenlos ersetzt. Transportschäden sind von dieser Garantie 
ausgeschlossen. 
Ein Schadensersatzanspruch wird durch diese Garantie nicht begründet. 
Aufgrund technischer Weiterentwicklung ist es möglich, dass zukünftige Lieferungen sich 
vom Originalprodukt unterscheiden. 
*Aura UltiLED Protector Long Life wird mit einer 50.000 Stunden Garantie angeboten und ist 6 Jahre gültig. 
Für die Gültigkeit der Garantie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 
1. Die Garantie gilt bei Betrieb der Aura UltiLED Long Life an einem von Aura Light freigegebenen, handelsüblichen 
und nach IEC/EN Standards hergestellten LED Driver und Zubehör innerhalb der elektrischen Parameter, wie in 
dem entsprechenden technischen Datenblatt dargelegt. 
2. Der Betrieb der Aura UltiLED Long Life darf nur in einer nach IEC/EN Standards produzierten Leuchte, in welcher 
der Tc Punkt der Aura UltiLED Pro Long Life nicht überschritten wird (Tc
max
– wie aus dem entsprechenden 
technischen Datenblatt ersichtlich), erfolgen 
3. Nur eine nicht funktionsfähige Serie von LED’s oder ein Komplettausfall der Aura UltiLED Long Life, geprüft durch 
das Labor von Aura Light, kann innerhalb der Lebensdauer L80 als Defekt berücksichtigt werden 
4. Montagekosten für Ersatz innerhalb der Garantiezeit werden vom Anlagenbetreiber getragen. 
5. Die Garantie beginnt ab Einsatz des Leuchtmittels, spätestens jedoch 3 Monate nach Rechnungsdatum. 
Das Installationsdatum ist vom Kunden festzuhalten. 
6. Die Garantie gilt für maximal 10 Jahre oder 58.000 Betriebsstunden, je nachdem was zuerst eintritt.  
7. Für Umgebungstemperaturen über ‐10 Grad Celsius basiert die Garantie auf allen Schaltzyklen. Bei 
Umgebungstemperaturen unter ‐10 Grad Grad Celsius basiert die Garantie auf einen 12‐Stunden‐Schaltrhythmus 
(11 Std. an, 1 Std. aus). 
8. Die Installation ist unter Beachtung aller aktuellen Regeln und Normen der Elektrotechnik 
durchzuführen. 
9. Jedes defekte Produkt ist nach vorheriger Rücksprache an Aura Light zurückzugeben zwecks Prüfung im Labor. 
Nur Ausfälle, die auch bei dieser Laborprüfung festgestellt werden, werden zur Leistung der Garantie 
herangezogen. 
Aura Light International AB • Box 508 • 371 23 Karlskrona • Sweden 
Tel: +46 455‐785 00 • Fax: +46 455‐267 17 •
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