GARANTIE
Aura Long Life Kompaktleuchtstofflampen
Aura Light International AB, Karlskrona (Schweden), vertreten durch Aura Light GmbH, gewährt eine Garantie
für alle installierten Aura Long Life Kompaktleuchtstofflampen.
Die Garantie gilt für alle Installationen, die die dafür relevanten Vorschriften erfüllen. Die Garantie bezieht sich
auf die Lebensdauer 12B10 (11 Std. an, 1 Std. aus) der Kompaktleuchtstofflampen. Die Lebensdauer 12B10 ist
definiert als die Zeit, in der 10% der Lampen in einer Anlage ausgefallen sind, basierend auf einem 12‐Stunden‐
Schaltzyklus (11 Std. an, 1 Std. aus). Der Lichtstromrückgang zu diesem Zeitpunkt ist ≤ 10% des anfänglichen
Lichtstroms (100h‐Wert) für Unique‐L und ca. 15% für Unique‐S / ‐D und ‐T.
Type der Long Life Kompaktleuchtstofflampe
Lebensdauer (12 Std.)
VVG + Starter
(ind. Betrieb)
EVG
(Warmstart)
Aura Unique‐L Long Life
18 W, 24 W, 36 W
36.000 h
48.000 h
Aura Unique‐L Long Life
40 W, 55 W, 80 W
kein Betrieb
48.000 h
Aura Unique‐L Cool Long Life
18 W, 24 W, 36 W
36.000 h
48.000 h
Aura Unique‐L Cool Long Life
55 W
kein Betrieb
48.000 h
Aura Unique‐S Long Life
7 W, 9 W, 11 W
24.000 h
kein Betrieb
Aura Unique‐S/E Long Life
7 W, 9 W, 11 W
nicht empfohlen
30.000 h
Aura Unique‐D Long Life
10 W, 13 W, 18 W, 26 W
24.000 h
kein Betrieb
Aura Unique‐D/E Long Life
10 W, 13 W, 18 W, 26 W
nicht empfohlen
30.000 h
Aura Unique‐T Long Life
18 W, 26 W
24.000 h
kein Betrieb
Aura Unique‐T/E Long Life
18 W, 26 W, 32 W,
42 W, 57 W
nicht empfohlen
30.000 h
Bei einer Ausfallrate (elektrische Ausfälle) von mehr als 10% aller in einer Anlage gleichzeitig eingesetzten Aura
Long Life Kompaktleuchtstofflampen innerhalb der garantierten Lebensdauer werden die fehlerhaften Lampen,
die die 10% übersteigen, kostenlos ersetzt. Ein Schadenersatzanspruch wird durch diese Garantie nicht
begründet.
Für die Gültigkeit der Garantie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein
:
1.
Die Garantie gilt bei Betrieb der Aura Long Life Kompaktleuchtstofflampen an handelsüblichen und nach
IEC/EN Standards hergestellten, dafür spezifizierten Betriebsgeräten und Zubehör:
‐
Magnetische (konventionelle / verlustarme) Vorschaltgeräte und Starter
‐
ElektronischeVorschaltgeräte (Warmstart)
2.
Montagekosten für Lampen‐Ersatz innerhalb der Garantiezeit werden vom Anlagenbetreiber getragen.
3.
Die Garantie beginnt ab Einsatz der Kompaktleuchtstofflampen, spätestens jedoch 3 Monate nach
Rechnungsdatum. Das Einsatzdatum wird vom Kunden festgehalten.
4.
Jede defekte Lampe ist nach vorheriger Rücksprache an Aura Light zurückzugeben zwecks Prüfung im Labor. Nur
Ausfälle, die auch bei dieser Laborprüfung festgestellt werden, werden zur Leistung der Garantieherangezogen.
Aura Light International AB • Box 508 • 371 23 Karlskrona • Sweden
Tel: +46 455‐785 00 • Fax: +46 455‐267 17 •