Liefer- und Zahlungsbedingungen
. Allgemeines
. Für alle unsere zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an Unternehmer, juristische Personen des ö entlichen Rechts
oder ö entlich-rechtliche Sondervermögen gemäß §
Abs. Satz BGB gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrages
nicht als angenommen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, Änderungen und Ergänzungen und Nebenabreden sind nur
dann wirksam, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklären.
. Diese Bedingungen gelten auch bei Geschäften auf der Grundlage von Handelsklauseln, insbesondere der Incoterms, für die im
Falle mangelnder näherer Bestimmung die Fassung „Incoterms
“ maßgebend ist. Handelsklauseln gelten jedoch nur insoweit, als
in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen keine anderen Regelungen getro en sind.
. Angebote, Bestellungen
. Unsere Angaben und Abbildungen in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - stets freibleibend und
unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote halten wir uns aber für einen Zeitraum von Tagen ab Angebotsdatum
gebunden, sofern in dem Angebot keine andere Frist bestimmt ist. Bestellungen des Auftraggebers sind Tage bindend. Ein Vertrag
kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wird eine Auftragsbestätigung nicht versandt, kommt der Vertrag
in jedem Fall durch die erste Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande.
. Wir sind berechtigt, während der Lieferzeit auch ohne vorherige Ankündigung Konstruktions- und Formänderungen vorzunehmen,
sofern diese nicht eine für den Auftraggeber unzumutbare Änderung beinhalten.
. Preise
. Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Alle Preise gelten ab dem nach . genannten Lager
zuzüglich jeweiliger Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die normale Verpackung, die Kosten des Transports der Ware zum Auftrag-
geber - bzw. dem von ihm genannten Bestimmungsort - innerhalb Deutschlands oder Österreichs sowie die übliche Transportversi-
cherung. Zusätzlich zu den Preisen sind die nach Zi er anfallenden Entsorgungskosten zu entrichten. Bei Verpackungsanbrüchen ist
ein Aufschlag von
auf den Kaufpreis der betre enden Ware zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen. Beträgt der Gesamtrechnungsbe-
trag weniger als € .
,
(netto), so wird darüber hinaus ein Zuschlag von € ,
zuzüglich Umsatzsteuer erhoben.
. Sämtliche Nebenkosten, insbesondere für zusätzliche Verpackung, für besonders gewünschte Versandarten z.B. Express- oder
Luftfracht, für weitere Transportversicherung, die wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung abschließen, trägt der Auftraggeber.
. Zahlung
. Rechnungen sind binnen Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene
Konto zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir Skonto. Zahlungen haben in der Weise
zu erfolgen, dass wir bei Fälligkeit über den Betrag verfügen können. Nach Fälligkeit haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe
von p.a. Kommt der Auftraggeber in Verzug, stehen uns Verzugszinsen p.a. in Höhe von Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu, es sei denn, dass wir einen höheren Schaden nachweisen.
. Wenn wir, ohne dem Auftraggeber hierzu verp ichtet zu sein, der Rücknahme einer Lieferung zustimmen, steht uns ohne be-
sonderen Nachweis eine Kostenpauschale von
des hierauf entfallenden Nettorechnungsbetrags zuzüglich gesetzlicher Umsatz
steuer zu, es sei denn, wir weisen dem Auftraggeber einen höheren oder der Auftraggeber uns einen geringeren Schaden nach. Son-
deranfertigungen werden nur dann zurückgenommen, wenn hierzu eine Verp ichtung besteht.
. Bei nach Vertragsschluss entstehender begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungsunfähigkeit
oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers dürfen wir die Lieferung aussetzen, die Weiterveräußerung, Vermischung
und Verarbeitung der (unter Eigentumsvorbehalt - vgl. .) gelieferten Ware untersagen oder die Ware zurücknehmen. Das gleiche
gilt, wenn Wechsel- oder Scheckproteste vorkommen. Der Auftraggeber ermächtigt uns für diese Fälle schon jetzt unwiderru ich,
seinen Betrieb zu betreten und die Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt. Außerdem können wir die sofortige
Vorauszahlung aller - auch nicht fälligen - Forderungen einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln innerhalb einer ang-
emessenen, von uns zu setzenden Frist beanspruchen. Kommt der Auftraggeber unserer Forderung nach Vorauszahlung nicht nach
und leistet er auch keine Sicherheit in Höhe unserer Forderungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
statt der Leistung zu verlangen.