. Ein Recht auf Ersatzlieferung, Mängelbeseitigung, Rücktritt und oder Schadenersatz besteht nicht, wenn der Wert oder die Taug-
lichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich gemindert ist.
. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren Monate nach Ablieferung der Ware. Dies gilt auch für Ansprüche aus P ichtverlet-
zungen, die keinen Sach- und oder Rechtsmangel betre en. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
. Haftung
. Für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir auf Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
. Für sonstige Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
. . Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden, sowie für Schä-
den, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.
. . Wir haften auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer
leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten oder Kardinalp ichten ( . Alternative) und für Schäden, die von unseren
einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten oder Kardinalp ichten
verursacht wurden ( . Alternative). Kardinalp ichten sind solche P ichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
. . Wir haften im Rahmen von . . . Alternative nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und
Ansprüche Dritter.
. . Für jeden Einzelfall ist unsere Haftung auf den dreifachen Rechnungsbetrag begrenzt, der der betre enden Bestellung bzw. dem
Auftrag des Auftraggebers zugrunde liegt.
. . Ein Mitverschulden des Auftraggebers, insbesondere die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Organisations-
fehler oder ein sonstiger Verstoß gegen Nebenp ichten, mindert die Höhe eines etwaigen Schadenersatzanspruchs.
. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
. Der Auftraggeber ist verp ichtet, uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelung unverzüglich schriftlich anzuzei-
gen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig informiert sind und eventuell gemeinsam mit dem Auftrag-
geber Maßnahmen zur Schadensminderung tre en können.
. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
. Die Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Auftraggeber, einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Ge-
schäftsverbindung begründet worden sind (nachfolgend Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete
Forderungen geleistet werden.
. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von §
BGB, ohne uns zu verp ich-
ten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware nach . . Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vor-
behaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Ei-gentum hierdurch, so überträgt der Auftrag-
geber uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand und verwahrt ihn unentgeltlich für uns. Die
hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware nach . .
. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und
solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass
die Forderungen aus der Wei-terveräußerung gemäß . auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er
nicht berechtigt.